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Barierefreiheit

Erklärung zu Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://newsletter.stadtbahn-sued.koeln/ und Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Internetseite https://newsletter.stadtbahn-sued.koeln/ ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte oder barrierearme Inhalte

Wir sind als Betreiber bemüht, die Internetseite https://newsletter.stadtbahn-sued.koeln/ barrierefrei zugänglich zu machen. Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Folgende Bereiche sind allerdings aktuell als nicht barrierefrei einzustufen:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. Juni 2023 erstellt.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von https://newsletter.stadtbahn-sued.koeln/ auffallen, oder Sie Fragen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte haben, wenden Sie sich gerne an:

Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden dieser E-Mail personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Die Überwachungsstelle ist per E-Mail erreichbar über: ueberwachung-barrierefreie-it@mags.nrw

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.